Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mietpreis und Zahlung
Der Mietpreis wird jeweils aus der gültigen Preisliste entnommen. Die Zahlungsweise ist in der zugestellten Buchungsbestätigung definiert.
2. Reservierung, Übernahme
Die Reservierung ist nur bei schriftlicher Bestätigung durch East Car Tours GmbH & Co. KG (nachfolgend Veranstalter genannt) gültig. Sie gilt nicht für bestimmte Fahrzeuge. Bei der Fahrzeugübernahme sowie bei Rückgabe sind die vereinbarten und in der Buchungsbestätigung fixierten Zeiten unbedingt einzuhalten. Verzögert sich der Beginn der Veranstaltung bzw. die Übernahme des Fahrzeuges durch Verschulden des Mieters, ist dieser nicht berechtigt, die Fahrzeuge über die vereinbarte Zeit hinaus zu nutzen. Eine anteilige Kostenrückerstattung ist ebenfalls ausgeschlossen. Bei der Fahrzeugübergabe an den Kunden/ Fahrgast ist der Fahrer verpflichtet, eine Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben.
3. Berechtigte Fahrer, allgemeine Benutzung
Das Fahrzeug darf nur Kunden bzw. von dessen Auftraggeber – sobald der Kunde als Mittler tätig ist - benutzt werden. Eine gewerbliche Weitervermietung ist untersagt. Voraussetzung für das Lenken eines Fahrzeuges ist immer eine gültige Fahrerlaubnis, sowie eine uneingeschränkte Fahrtauglichkeit. Bei Verstoß hat der Veranstalter ein sofortiges Rücktrittsrecht. Dem Fahrer ist es streng untersagt, das Fahrzeug unter Alkoholeinwirkung – selbst in geringsten Mengen - zu steuern. Bei Verstoß ist der Veranstalter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung berechtigt. Die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Kosten sind dem Veranstalter dennoch in voller Höhe zu erstatten. Das Fahrzeug ist mit größter Sorgfalt gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern. Der Kunde / Mieter ist verpflichtet, bei dem jeweiligen Einsatz des gemieteten Fahrzeugs die gesetzlichen Bestimmungen genau einzuhalten.
4. Verschleiß-, Reparaturschäden
Verschleißschäden gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters, wenn sie nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Der Kunde / Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand und unbeschädigt zurückzugeben. Andernfalls werden dafür anfallende Kosten in Rechnung gestellt. Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist der Veranstalter umgehend fernmündlich zu unterrichten. Der Veranstalter legt dann selbst fest, welche Maßnahmen ergriffen werden. Der Kunde / Mieter ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht berechtigt, kostenpflichtige Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu beauftragen. Der Veranstalter hat ansonsten das Recht, die Kostenübernahme abzulehnen.
5. Verhalten bei Unfällen
Bei Verkehrsunfällen hat der Kunde / Mieter unbedingt die Polizei UND den Veranstalter zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten und die evtl. Feststellung der Schuldfrage zu klären. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Irgendwelche Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist an den Veranstalter ein ausführlicher Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen und evtl. Zeugen enthalten. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, so ist der Vermieter sofort zu unterrichten, damit dieser geeignete Maßnahmen einleiten kann.
6. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den Versicherungsbedingungen versichert. Im Falle eines Unfalles den der Fahrer selbst verschuldet ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 850,00 Euro sofort zu zahlen.
7. Haftung des Kunden / Mieters
Der Kunde/ Mieter haftet für alle von ihm verschuldeten Unfallschäden. Der Kunde / Mieter haftet jedoch, auch wenn ein Haftungsausschluß vereinbart worden ist, für Unfallschäden unbegrenzt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder den Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Die Haftungsfreistellung ist ebenfalls nicht gegeben, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß verwendet, oder an andere, nicht befugte Personen weitergibt oder gegen die Bestimmungen beim Verhalten bezüglich Verkehrsunfälle verstößt.
8. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle dem Kunden / Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter, werden ausgeschlossen.